Welche Fragen sich stellen
Kosten und Wirtschaftlichkeit
Wie hoch sind die aktuell erwarteten Gesamtkosten des Projekts einschließlich Planung, Grunderwerb, Baukosten, Preissteigerungsrisiken, Lärmschutzmaßnahmen und Folgekosten?
„Die Autobahn GmbH des Bundes“ hat uns keine aktuellen Zahlen genannt.
Sie verweist auf den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 aus dem Jahr 2016 und den dort veranschlagten Betrag von 40,2 Millionen Euro.
Dieser Betrag wurde jedoch auf dem Preisstand 2014 ermittelt. Er setzt sich aus Erhaltungs- und Ersatzkosten von 13,2 Millionen Euro und Ausbau-/Neubaukosten von 27,0 Millionen Euro zusammen.
Details ergeben sich aus dem Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030.
Es handelt sich um Zahlen auf einem 12 Jahre alten Preisniveau unter deutlich anderen Rahmenbedingungen.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) weist jedoch in seiner eigenen Übersicht der Gesamtmittelbedarfe für die Aus- und Neubauvorhaben der geltenden Bedarfspläne (Stand Juli 2024) für das Autobahnkreuz Wuppertal-Nord bereits einen Gesamtmittelbedarf zum aktuellen Preisstand von 114,1 Millionen Euro aus – fast das Dreifache der ursprünglichen Schätzung.
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Warum werden diese Kosten bislang nicht öffentlich benannt?
„Die Autobahn GmbH des Bundes“ hat uns lediglich mitgeteilt, dass die Kosten kurz vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens aktualisiert würden.
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Wie sollen Politik, Öffentlichkeit und betroffene Kommunen die Wirtschaftlichkeit eines Projekts bewerten, dessen Kosten nicht transparent vorliegen?
„Die Autobahn GmbH des Bundes“ hat uns mitgeteilt, dass die Frage nach einer transparenten Darstellung der Priorisierung öffentlicher Mittel und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit eines derart umfangreichen Infrastrukturprojekts nur durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) beantwortet werden können.
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Welcher Kostenrahmen würde aus Sicht des Bundesministeriums eine Neubewertung des Projekts erforderlich machen?
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsgrenze, bei deren Überschreitung die Nutzen-Kosten-Bewertung überprüft oder neu berechnet werden müsste?
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Prüfung von Alternativen
Wurde neben der Vorzugsvariante auch eine sogenannte „Null-Plus-Variante“ vergleichend untersucht?
Eine Null-Plus-Variante ist eine Planungslösung, bei der der bestehende Zustand durch kleine, sinnvolle und günstige Verbesserungen ergänzt wird. Anpassungen kosten wenig Geld und sind schnell umgesetzt. Die vorhandene Straße oder Infrastruktur wird weitergenutzt. Große Neubauten und die Zerstörung von Natur werden vermieden. Hierunter fallen gezielte Maßnahmen, um den Verkehr flüssiger zu machen, ohne die Straße komplett neu zu bauen.
„Die Autobahn GmbH des Bundes“ hat uns mitgeteilt, dass die nun vorgestellte Variante einem Vorentwurf entspräche, welcher vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) abgestimmt und genehmigt worden sei (sogenannte Vorzugsvariante). Sie sei auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans beauftragt, diese Variante zu planen.
Sowohl in der Informationsveranstaltung am 04.05.2026, als auch bei einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Sprockhövel am 15.06.2026, in der Vertreterinnen und Vertreter der Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Hamm Außenstelle Hagen vor Ort waren, wurde zudem mehrfach darauf verwiesen, dass die Planung auf Vorgaben des Bundes beruhe und die Autobahn GmbH lediglich einen
entsprechenden Auftrag umsetze.
Informationen, ob eine Null-Plus-Variante vergleichend geprüft wurde, liegen uns nicht vor.
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Wurde geprüft, die bestehende Ampelanlage zu erhalten und durch intelligente Verkehrssteuerung, moderne Verkehrslenkung, Brückensanierungen sowie punktuelle infrastrukturelle Verbesserungen zu ergänzen?
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Falls eine solche Variante nicht untersucht wurde: Aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Wie kann ausgeschlossen werden, dass eine solche Lösung deutlich geringere Kosten, weniger Flächenverbrauch und geringere Klimafolgen bei vergleichbaren verkehrlichen
Effekten erzielt hätte?
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Klima, Flächenverbrauch und Verkehrswende
Wie viele zusätzliche Flächen werden dauerhaft versiegelt?
„Die Autobahn GmbH des Bundes“ hat uns mitgeteilt, dass die Frage nach dem konkreten zusätzlichen Flächenverbrauch erst nach Fertigstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes endgültig beantwortet werden könne.
Gemäß des aktuellen Planungsstandes ergäbe sich durch den Ausbau eine Neuversiegelung von ca. 58.474 qm. Im Gegenzug würden durch den Rückbau alter Teilstücke ca. 10.807 qm entsiegelt. Die effektive Neuversiegelung betrüge – somit Stand jetzt – ca. 47.667 qm.
Dies entspräche ungefähr 6 Hektar (oder anders gesagt mehr als 8 Fußballfeldern) an Neuversiegelungen bei 1 Hektar Entsiegelung.
Allerdings wird explizit darauf hingewiesen, dass dies keine endgültigen Zahlen seien.
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Welche Rodungen und Eingriffe in Natur und Landschaft sind vorgesehen?
„Die Autobahn GmbH des Bundes“ hat uns hierzu keine konkreten Informationen mitgeteilt. Lediglich, dass die Auswirkungen durch einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) berücksichtigt würden. Dieser befände sich zurzeit noch in der Aufstellung.
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Liegt eine aktuelle CO₂-Bilanz des Projekts vor?
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Wie wurden Klimaschutzziele, Verkehrswende, zunehmende Elektromobilität, Digitalisierung und verändertes Mobilitätsverhalten in die Planung einbezogen?
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Auswirkungen auf Sprockhövel während der Bauzeit
Welche Gutachten liegen zu den Auswirkungen auf die umliegenden Kommunen vor?
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen werden für Sprockhövel erwartet?
„Die Autobahn GmbH des Bundes“ hat uns mitgeteilt, dass der Autobahnverkehr auch während der Bauphase auf der Autobahn abgewickelt werde. Dass Verkehrsteilnehmende in Folge von Stau die Autobahn verlassen würden und ihren Weg im sogenannten nachgeordneten Netz suchen würden, ließe sich nicht vermeiden.
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Welche Auswirkungen werden insbesondere auf die Schwelmer Straße, die Wittener Straße sowie auf weitere kommunale Straßen prognostiziert?
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Wer übernimmt die Kosten, falls kommunale Straßen und Infrastruktur durch Ausweich- und Umleitungsverkehr sowie Baustellenverkehr zusätzlich belastet werden?
Vom Bundesminister für Verkehr und vom Fernstraßen-Bundesamt (FBA) haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Wie sind wir vorgegangen?
Wir haben versucht, Antworten auf die vorgenannten Fragen durch
- „Die Autobahn GmbH des Bundes“,
- den Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder,
- sowie das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) zu erhalten.
Den Original-Schriftverkehr haben wir nachfolgend veröffentlicht:
Antwort des Bundesministers für Verkehr Patrick Schnieder
Bis heute liegt uns leider keine Antwort vor.
Antwort des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA)
Bis heute liegt uns leider keine Antwort vor.
Am 26.07.2026 wurde bekannt, dass Steffen Bilger neuer Bundesminister für Verkehr als Nachfolger von Patrick Schnieder werden soll. Da unsere Fragen bislang unbeantwortet geblieben sind, hoffen wir weiterhin auf eine Antwort des zuständigen Ministers, unabhängig von der Person.
